Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.09.2007 - 27 U 214/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10495
OLG Hamm, 20.09.2007 - 27 U 214/06 (https://dejure.org/2007,10495)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2007 - 27 U 214/06 (https://dejure.org/2007,10495)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2007 - 27 U 214/06 (https://dejure.org/2007,10495)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10495) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Rechtshandlung des Schuldners bei Anwesenheit einer Vollstreckungsperson; Voraussetzungen einer Rechtshandlung bei bestehender Verfügungsgewalt des Schuldners; Bestehen einer selbstbestimmten Handlung bei Ausübung eines Drucks zur Zahlung durch den ...

  • Judicialis

    InsO § 17; ; InsO § 130; ; InsO § 131; ; InsO § 133; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 133 Abs. 1 S. 2; ; InsO § 143 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 133 Abs. 1; InsO § 143 Abs. 1
    Insolvenzanfechtung: Nachweis des Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners gemäß § 133 Abs. 1 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2007 - 27 U 214/06
    Das gilt insbesondere für Zahlungen zur Abwendung einer angedrohten Zwangsvollstreckung oder eines angedrohten Insolvenzantrages (BGH NJW 2003, 3347 = NZI 2003, 533; NZI 2005, 1512, 1513; NZI 2006, 159, 162).

    Insoweit reicht es aus, dass der Schuldner sich die Benachteiligung nur als möglich vorstellt, sie aber in Kauf nimmt, ohne sich dadurch von seinem Handeln abhalten zu lassen (BGH NJW 2003, 3347; NZI 2006, 159, 161; NZI 2007, 512, 513).

    In diesem Zeitraum wird das die Einzelzwangsvollstreckung beherrschende Prioritätsprinzip (§ 804 Abs. 3 ZPO) zu Gunsten der Gleichbehandlung aller Gläubiger verdrängt (BGH NJW 2003, 3347 = NZI 2003, 533, 534; NJW 2004, 1444; NZI 2005, 215).

    Da das Prioritätsprinzip hier uneingeschränkt gilt, begründet die Durchsetzung einer Forderung mit dem dafür vorgesehenen Mittel der Einzelzwangsvollstreckung keine Inkongruenz (BGH NZI 2003, 533, 535).

    Der Bundesgerichtshof geht allerdings in ständiger Rechtssprechung davon aus, dass die angefochtene Rechtshandlung regelmäßig mit Benachteiligungsvorsatz vorgenommen wird, wenn der Schuldner bereits zahlungsunfähig und sich dessen auch bewusst ist (BGH NZI 2007, 512, 513; NJW 2003, 3347; NZI 2005, 692).

    Zudem ist die Annahme des Benachteiligungsvorsatzes in aller Regel gerechtfertigt, wenn der Schuldner, der weiß, dass er möglicherweise nicht mehr alle Gläubiger befriedigen kann, vorwiegend (Teil)Zahlungen an die Gläubiger leistet, von denen er die Stellung eines Insolvenzantrages befürchtet (BGH NZI 2003, 533, 535).

    Das ist in der Regel anzunehmen, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners bei dem späteren Anfechtungsgegner über einen längeren Zeitraum hinweg ständig in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen werden und ihm den Umständen nach bekannt ist, dass es noch weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen gibt (BGH NJW 2003, 3347 = NZI 2003, 533; NZI 2005, 690; NZI 2005, 692, 693; NZI 2007, 512, 514).

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/06

    Widerlegung der Vermutung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2007 - 27 U 214/06
    Insoweit reicht es aus, dass der Schuldner sich die Benachteiligung nur als möglich vorstellt, sie aber in Kauf nimmt, ohne sich dadurch von seinem Handeln abhalten zu lassen (BGH NJW 2003, 3347; NZI 2006, 159, 161; NZI 2007, 512, 513).

    b) Bei Gewährung einer kongruenten Deckung sind an den Nachweis des Benachteiligungsvorsatzes zwar erhöhte Anforderungen zu stellen, weil der Schuldner im Zweifel lediglich seine Verbindlichkeiten erfüllen will (BGH NZI 2007, 512, 513; NJW 2003, 3560; MüKo/Kirchhof, InsO, 1. Aufl., § 133, Rn. 33).

    Der Bundesgerichtshof geht allerdings in ständiger Rechtssprechung davon aus, dass die angefochtene Rechtshandlung regelmäßig mit Benachteiligungsvorsatz vorgenommen wird, wenn der Schuldner bereits zahlungsunfähig und sich dessen auch bewusst ist (BGH NZI 2007, 512, 513; NJW 2003, 3347; NZI 2005, 692).

    Das ist in der Regel anzunehmen, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners bei dem späteren Anfechtungsgegner über einen längeren Zeitraum hinweg ständig in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen werden und ihm den Umständen nach bekannt ist, dass es noch weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen gibt (BGH NJW 2003, 3347 = NZI 2003, 533; NZI 2005, 690; NZI 2005, 692, 693; NZI 2007, 512, 514).

    Die Beklagte kannte zumindest Umstände, die zwingend auf eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit hindeuteten, so dass ihre Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit vermutet wird (vgl. BGH NJW 2003, 3560 = NZI 2003, 597, 599; NZI 2007, 512, 514).

    Damit lag die Benachteiligung anderer Gläubiger, die nicht über vergleichbare Druckmittel verfügten, auf der Hand (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation BGH NZI 2007, 512, 514).

    An die Widerlegung der Vermutung des § 133 Abs. 1 S. 2 InsO durch den Anfechtungsgegner sind insoweit ähnliche Substanziierungsanforderungen zu stellen wie dies für die Widerlegung des Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners anerkannt ist (BGH NZI 2007, 512).

  • BGH, 13.05.2004 - IX ZR 190/03

    Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die Kenntnis vom

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2007 - 27 U 214/06
    Ein unlauteres Verhalten ist nicht erforderlich (BGH NZI 2005, 692, 693).

    Der Bundesgerichtshof geht allerdings in ständiger Rechtssprechung davon aus, dass die angefochtene Rechtshandlung regelmäßig mit Benachteiligungsvorsatz vorgenommen wird, wenn der Schuldner bereits zahlungsunfähig und sich dessen auch bewusst ist (BGH NZI 2007, 512, 513; NJW 2003, 3347; NZI 2005, 692).

    Er nimmt vielmehr die erkannte Bevorzugung des einzelnen Gläubigers in Kauf (BGH NZI 2005, 692, 693; NZI 2004, 87, 88).

    Das ist in der Regel anzunehmen, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners bei dem späteren Anfechtungsgegner über einen längeren Zeitraum hinweg ständig in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen werden und ihm den Umständen nach bekannt ist, dass es noch weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen gibt (BGH NJW 2003, 3347 = NZI 2003, 533; NZI 2005, 690; NZI 2005, 692, 693; NZI 2007, 512, 514).

  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2007 - 27 U 214/06
    An einer Rechtshandlung fehlt es nur, wenn dem Schuldner - insbesondere aufgrund einer bereits anwesenden Vollstreckungsperson jede Möglichkeit zu einem willensgeleiteten, selbstbestimmten Handeln genommen ist (BGH NZI 2005, 215, 217 = NJW 2005, 1121; BGH NZI 2006, 159, 162 = NJW 2006, 1348, 1351).

    In diesem Zeitraum wird das die Einzelzwangsvollstreckung beherrschende Prioritätsprinzip (§ 804 Abs. 3 ZPO) zu Gunsten der Gleichbehandlung aller Gläubiger verdrängt (BGH NJW 2003, 3347 = NZI 2003, 533, 534; NJW 2004, 1444; NZI 2005, 215).

    Demgegenüber unterliegt der Gläubiger bei der Verfolgung seiner Rechte außerhalb dieses Zeitraums keinen vom Anfechtungsrecht ausgehenden Beschränkungen (BGH NZI 2005, 215, 216).

  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01

    Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2007 - 27 U 214/06
    An einer Rechtshandlung fehlt es nur, wenn dem Schuldner - insbesondere aufgrund einer bereits anwesenden Vollstreckungsperson jede Möglichkeit zu einem willensgeleiteten, selbstbestimmten Handeln genommen ist (BGH NZI 2005, 215, 217 = NJW 2005, 1121; BGH NZI 2006, 159, 162 = NJW 2006, 1348, 1351).

    Das gilt insbesondere für Zahlungen zur Abwendung einer angedrohten Zwangsvollstreckung oder eines angedrohten Insolvenzantrages (BGH NJW 2003, 3347 = NZI 2003, 533; NZI 2005, 1512, 1513; NZI 2006, 159, 162).

    Insoweit reicht es aus, dass der Schuldner sich die Benachteiligung nur als möglich vorstellt, sie aber in Kauf nimmt, ohne sich dadurch von seinem Handeln abhalten zu lassen (BGH NJW 2003, 3347; NZI 2006, 159, 161; NZI 2007, 512, 513).

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02

    Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2007 - 27 U 214/06
    b) Bei Gewährung einer kongruenten Deckung sind an den Nachweis des Benachteiligungsvorsatzes zwar erhöhte Anforderungen zu stellen, weil der Schuldner im Zweifel lediglich seine Verbindlichkeiten erfüllen will (BGH NZI 2007, 512, 513; NJW 2003, 3560; MüKo/Kirchhof, InsO, 1. Aufl., § 133, Rn. 33).

    Die Beklagte kannte zumindest Umstände, die zwingend auf eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit hindeuteten, so dass ihre Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit vermutet wird (vgl. BGH NJW 2003, 3560 = NZI 2003, 597, 599; NZI 2007, 512, 514).

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2007 - 27 U 214/06
    In diesem Zeitraum wird das die Einzelzwangsvollstreckung beherrschende Prioritätsprinzip (§ 804 Abs. 3 ZPO) zu Gunsten der Gleichbehandlung aller Gläubiger verdrängt (BGH NJW 2003, 3347 = NZI 2003, 533, 534; NJW 2004, 1444; NZI 2005, 215).
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2007 - 27 U 214/06
    Eine einmal eingetretene Zahlungsunfähigkeit wird erst beseitigt, wenn die geschuldeten Zahlungen in ihrer Gesamtheit wieder aufgenommen werden (BGH NJW 2002, 512 = NZI 2002, 88; NJW 2006, 1538 = NZI 2006, 159).
  • BGH, 17.02.2004 - IX ZR 318/01

    Anfechtung der Pfändung von Ansprüchen des Schuldners aus einem vereinbarten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2007 - 27 U 214/06
    Das ist in der Regel anzunehmen, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners bei dem späteren Anfechtungsgegner über einen längeren Zeitraum hinweg ständig in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen werden und ihm den Umständen nach bekannt ist, dass es noch weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen gibt (BGH NJW 2003, 3347 = NZI 2003, 533; NZI 2005, 690; NZI 2005, 692, 693; NZI 2007, 512, 514).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04

    Rahmengesetzgebung; allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Berufsausübung;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2007 - 27 U 214/06
    Eine einmal eingetretene Zahlungsunfähigkeit wird erst beseitigt, wenn die geschuldeten Zahlungen in ihrer Gesamtheit wieder aufgenommen werden (BGH NJW 2002, 512 = NZI 2002, 88; NJW 2006, 1538 = NZI 2006, 159).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 215/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht